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Bundesverwaltungsgericht verlangt Bekenntnis zum Volkstum

Spätaussiedler müssen überdies in der Familie Deutsch gelernt haben

Seit längerem in Deutschland lebende Spätaussiedler müssen sich weiterhin zum deutschen Volkstum bekennen und in der Familie Deutsch gelernt haben. Und EU-Ausländer müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, wenn sie dauerhaft in der Bundesrepublik leben wollen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Nach der Wiedervereinigung sind zahlreiche Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion in die Bundesrepublik gekommen. Etwa 3,2 Millionen Spätaussiedler leben derzeit in Deutschland. Um aus Ländern der ehemaligen UdSSR oder anderen osteuropäischen Ländern in die Bundesrepublik einreisen zu können, benötigten diese Menschen eine Anerkennung als Spätaussiedler – oder sie konnten mit ihrem Ehemann od...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/978355.bundesverwaltungsgericht-verlangt-bekenntnis-zum-volkstum.html

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