Nicht zwei, nicht elf, sondern fünf

Am 22. Juli 1990 beschloss die DDR-Volkskammer die Wiedergründung der ostdeutschen Länder. Über ein verfassungspolitisches Kuriosum

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Man kann nicht sagen, dass in jenen Tagen Ende Juli 1990 die Wiedergründung der ostdeutschen Länder, immerhin eine weitgehende Neugliederung des Staatsgebietes der DDR, große Schlagzeilen machte. Das taten andere, kontroversere Themen.

Über die Sonntagssitzung der Volkskammer vom 22. Juli las man am Montag danach vor allem über die heftige Debatte über einen Versuch der DDR-Liberalen, den Beitritt zur Bundesrepublik schon früher als geplant herbeizuführen. Vom drohenden Bruch der regierenden Koalition war die Rede.

Im »Neuen Deutschland« fand man den Hinweis auf die Zwei-Drittel-Mehrheit für das Ländereinführungsgesetz dann auch unter ferner liefen. Die Novelle, die die Volkskammer zeitgleich mit einem Gesetz über die Landtagswahlen am 14. Oktober passierte, besiegelte »das Ende der zentralistischen Epoche in Ostdeutschland« - so steht es heute in den Geschichtsbüchern.

Ironischerweise fußte das »Verfassungsgesetz zur Bi...


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