Wird die CSU vom Verfassungsschutz beobachtet?

Verfassungsschutzbehörde verweigert dem »nd« Auskunft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz dementiert nicht, dass die CSU beobachtet wird, bleibt ansonsten jedoch wenig auskunftsfreudig. Vielleicht ist das auch nur Ergebnis einer suboptimalen Kommunikationsstrategie.

Die Frage ist nicht hundertprozentig ernst gemeint, doch sie wird in den sozialen Netzwerken immer heftiger debattiert: Sollte die die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) durch den Verfassungsschutz beobachtet werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht gestern das von der CSU initiierte Betreuungsgeld (»Herdprämie«) als verfassungswidrig klassifizierte?

Mancher CSU-Kritiker verweist auch auf das unlängst als nicht mit EU-Recht konform geltende zweite Steckenpferd der bayrischen Partei: die PKW-Maut. Andere erinnern daran, dass die CSU 1949 im Parlamentarischen Rat gegen die Etablierung des Grundgesetzes stimmte und kurz darauf der von der CSU dominierte bayrische Landtag auch, bevor er dann die Gültigkeit der Quasi-Verfassung für Bayern, Franken und bayrische Schwaben zähneknirschend anerkannte.

Es besteht also offensichtlich Bedarf nach einschlägigen harten Fakten. Entsprechend hakte das »nd« nach, natürlich bei der z...


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