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»Spitzenaktion« vor Gericht

Darf man heute einen Brandanschlag von vor 20 Jahren gut finden? Nein, sagt die Berliner Staatsanwaltschaft und schickt einem Interviewpartner des »nd« einen Strafbefehl. Doch der will das nicht hinnehmen

Es klingt nach einer alten Rechnung: »Superaktion« hat ein linker Buchautor und Antifa-Aktivist einen Jahre zurückliegenden Anschlag auf die »Junge Freiheit« genannt. Dafür soll er nun bezahlen.

Es war die Nachwendezeit, als die rechtsradikale Gewalt in Deutschland eskalierte und Dutzende Todesopfer forderte. Am 4. Dezember 1994 verübten Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Druckerei in Weimar, in der die deutschnationale »Junge Freiheit« hergestellt wurde. Es soll ein Schaden von mehr als einer Million Mark entstanden sein. Zu dem Anschlag bekannten sich »Revolutionäre Lesbenfrauengru...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/979345.spitzenaktion-vor-gericht.html

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