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Gefängnisstrafe für bestechliche Ärzte

Bundesregierung will mit schärferen Gesetzen gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgehen

Ärzte, die sich bestechen lassen, müssen künftig mit Freiheitsstrafen rechnen. Das Bundeskabinett billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Berlin. Der geplante neue Paragraf 299a des Strafgesetzbuches sieht eine Bestrafung für alle »Angehörigen eines Heilberufs« vor, neben Ärzten sind das Therapeuten, Apotheker oder Pflegekräfte. Außer einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren kommt auch eine Geldstrafe infrage. Bislang machen sich nur angestellte Ärzte strafbar, wenn sie Geld oder Geschenke einer Firma annehmen, und dann etwa das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/979559.gefaengnisstrafe-fuer-bestechliche-aerzte.html

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