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Spät-Eheklausel für Witwenrente gekippt

Erfurt. Eine Klausel, nach der Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung nur bei einer Hochzeit vor dem 60. Lebensjahr bestehen, hat das Bundesarbeitsgericht gekippt. Eine solche Spätehe-Klausel in einer betrieblichen Versorgungsverordnung stelle eine Benachteiligung wegen des Alters dar und sei damit unwirksam, entschieden die Bundesrichter am Dienstag in einem Fall aus Bayern. Das Gericht entschie...

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