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Bremen muss Verfassung ändern

Zeugen Jehovas erfolgreich bei Karlsruher Richtern

Bremen. In den meisten Bundesländern sind die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anderen Kirchen gleichgestellt, in Bremen sagte der Landtag dazu »Nein«. Die Abgeordneten seien aber gar nicht zuständig, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Die in Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung festgelegte Zuständigkeit des Parlaments verstößt nach Überzeugung des Bundesverfassun...

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