Verbot des Straßenstrichs ist erlaubt

Gericht bestätigt Vorgehen der Dortmunder Behörden

Dortmund. Prostitution auf dem Straßenstrich bleibt in der kompletten Stadt Dortmund verboten. Eine entsprechende Entscheidung von Stadt und Bezirksregierung bestätigte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag. Damit kassierte der 5. Senat die Entscheidung der Vorinstanz. (Az.: 5 A 1188/13) Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte ein - räumlich begrenztes - Verbot des Straßenstrichs in der Dortmunder Nordstadt aus Gründen des Jugendschutzes zuvor gebilligt. Eine Ausweitung des Verbots auf ganz Dortmund hatte die Vorinstanz aber abgelehnt.

Vor Gericht in Münster trafen zwei gänzlich unterschiedliche Interessen aufeinander: Hier eine Prostituierte, die seit 2011 nicht mehr wie gewohnt ihr Geld auf dem Straßenstrich verdienen kann. Nac...


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