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Keine Juristenausbildung für Volksverhetzer

Münster. Das Land Nordrhein-Westfalen darf einem wegen rechter Straftaten verurteilten Jurastudenten den Zugang zur Juristenausbildung verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag des Mannes ab, der sich erfolglos für den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm beworben hatte. Nach dem Juristenausbildungsgesetz von NRW sei der Mann aufgrund seine...

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