Wer auf sein Erbteil verzichtet ...

Erbrecht

Der Nachkomme eines Erblassers kann diesem gegenüber auf seinen Erbteil verzichten. Aber das hat erbrechtliche Folgen.

Gründe für den Verzicht auf ein Erbteil gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind.

Die Arbeitsgemeinschaft Erb- recht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert in diesem Zusammenhang über ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 28. Januar 2015 (Az. 15 W 503/14).

Der Fall: Die Mutter setzt ihren Sohn und ihre Tochter te...


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