Ein Vertrag mit vielen Vor- und Nachteilen

Aufhebungsvertrag

Durch einen Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) wird ein bisheriges Vertragsverhältnis beendet. Arbeitsrechtlich gesehen hat ein solcher Vertrag etliche Vor- und Nachteile.

Der zweiseitige Aufhebungsvertrag unterscheidet sich von der Kündigung als einseitiger Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Aufhebungsverträge sind wegen des dortigen Kündigungsschutzes vor allem im Bereich des Arbeitsrechtes verbreitet.

Für Arbeitnehmer ist ein Aufhebungsvertrag interessant, wenn er einen neuen Job in Aussicht hat und deshalb so schnell wie möglich aus seinem Arbeitsvertrag kommen will. Aufhebungsverträge sind auch insofern von Nutzen, wenn es um eine schnelle Regelung von Differenzen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geht und ein Rechtsstreit vor Gericht vermieden werden soll.

Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass manche Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag bedacht sind, weil die Aussichten auf eine Kündigung des Arbeitnehmers zu gering sind.

Für Aufhebungsvertrag gelten keine Kündigungsfristen

Die beiden Parteien können das Arbeitsverhältnis im Aufhebungsvertrag ohne die Beachtung...


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