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Gericht: Bier ist nicht »bekömmlich«

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Ravensburg. Bier darf nicht als »bekömmlich« beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden. Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung. Die Brauerei Härle aus Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff »bekömmlich« angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg. dpa/nd

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