Keine Anklage gegen Gysi wegen Stasi-Vorwürfen

Überprüfung ergibt keinen hinreichenden Tatverdacht für eine falsche eidesstattliche Versicherung

Ob Gregor Gysi die Stasi über seine Mandanten informierte, kann nicht nachgewiesen werden. Eine Überprüfung ergab, dass kein hinreichender Tatverdacht für eine falsche eidesstattliche Versicherung besteht.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt bei der Untersuchung von Stasi-Vorwürfen gegen den Linken-Politiker Gregor Gysi vorerst keine Anklage. Eine Überprüfung durch die Justizbehörde...


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