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Blechschaden ist mitzuteilen

Autokauf

Auch ein Unfall nur mit Blechschaden muss einem Autokäufer mitgeteilt werden.

Wer ein Auto kauft, muss sich auf die Angaben des Verkäufers verlassen können. Was viele nicht wissen: Der Verkäufer muss in jedem Fall über einen Unfall aufklären. Dies gilt auch für reine Blechschäden, die er für unbedeutend hält. Er handelt sonst arglistig, vor allem, wenn er auf Nachfrage einen Unfall verschweigt. Der Autokauf kann dann rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgerich...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/982991.blechschaden-ist-mitzuteilen.html

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