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Vereinbarung widerspricht dem Grundgesetz

Brautgabe

Die Vereinbarung einer Brautgabe, die als »Gegenleistung« für die Erfüllung der ehelichen Pflichten der Frau im Falle einer Trennung zusteht, steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.

Auf diese Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 15. Mai 2014 (Az. 50 F 366/13 GÜ) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Fall: Bei der Heirat eines Paares im Iran wurden als Brautgabe unter anderem 650 Azadi Goldmünzen und 100 Meshgal Gold vereinbart (insgesamt im Wert von über 180 000 Euro). Die Brautgabe sollte der Mann seiner Frau im Falle e...

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