Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Fataler Irrtum mit einmal jährlich

Mietrecht: Mietzahlung

Ist vertraglich kein Zahlungsintervall vereinbart, wird die Miete trotzdem monatlich fällig.

Ein Vermieter kümmerte sich lange nicht um die wachsenden Mietrückstände. Bis er der säumigen Mieterin eine Mahnung schickte und den ausstehenden Betrag von ca. 25 000 Euro verlangte. Da diese nicht zahlte, kündigte er und erhob schließlich Räumungsklage.Vor Gericht behauptete die Mieterin, sie schulde dem Vermieter die Nettokaltmiete von 680 Euro nur einmal im Jahr. Bei den im Mietvertragsformula...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983003.fataler-irrtum-mit-einmal-jaehrlich.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.