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Gehört Duschen zur Arbeitszeit?

Klage über zwei Instanzen von Arbeitsgerichten

Wenn er sich duscht oder umzieht, dann ist das für den Kfz-Mechaniker B. Teil der Arbeitszeit. Also sollte er dafür auch bezahlt werden, meint er. Sein Arbeitgeber sieht das anders - nun trafen sich beide Streitparteien vor Gericht.

Seit fast 20 Jahren arbeitet B. als Kfz-Mechaniker für die Stadtwerke Oberhausen. Dort repariert er in einer Werkstatt Busse. Dabei flickt er unter anderem unter den Fahrzeugen Schläuche zusammen. Eine Umgebung, in der Ölgeruch so unvermeidlich ist wie Spritzer von Diesel oder Kühlmittel.Früher stopfte er die verschmutzte Arbeitskleidung zu Hause in die Waschmaschine und bekam eine Pauschale als W...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/983005.gehoert-duschen-zur-arbeitszeit.html

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