Auch der zweite Anlauf nur ein zahnloser Tiger?

Fragen & Antworten zum Gesetzentwurf gegen korrupte Ärzte

Es ist der zweite Anlauf, umfassend per Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen vorzugehen. Der Bundesgerichtshof hatte vor drei Jahren erhebliche Lücken festgestellt.

Die Ärzteschaft war nicht sonderlich erbaut über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Von Generalverdacht gegen eine Berufsgruppe ist die Rede. Dabei geht es um einige »schwarze Schafe«. Nur gegen diese richte sich der neue Gesetzentwurf.

Wer kann sich künftig strafbar machen?

Der Gesetzentwurf erfasst grundsätzlich alle Heilberufe. Dazu gehören laut Bundesjustizministerium neben Ärzten, Zahnärzten und Apothekern auch Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinderpsychotherapeuten sowie Gesundheitsfachberufe wie Gesundheits- und Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten. Auf der Geberseite - etwa Pharmafirmen oder Medizingerätehersteller - riskiert künftig jeder eine Strafverfolgung, der besticht.

Was ist künftig strafbar?

Der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes von 2012 lag ein Fall zugrunde, bei dem eine Pharmareferentin Vertragsärzte durch Prämien zur bevorzugten Verordnung von Präparaten veran...


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