Ladentheke die letzte Station für Elektromüll

Vom Bundesrat beschlossen: das Elektromüllgesetz

Verbraucher können alte Elektrogeräte wie Toaster, Handys oder Fernseher künftig zurück in den Laden bringen, anstatt sie in den Müll zu werfen. Der Bundesrat stimmte einer gesetzlichen Rücknahmepflicht für den Handel unter bestimmten Bedingungen zu. Das Gesetz soll ab 2016 gelten.

Was genau ändert sich?

Bislang nehmen Händler Altgeräte nur freiwillig zurück. Nun gilt: Wer Elektro- und Elektronikgeräte auf mehr als 400 Quadratmetern verkauft, wird verpflichtet, Altgeräte unter bestimmten Bedingungen kostenlos anzunehmen. Betroffen sind Märkte wie Saturn oder Media Markt, nicht aber der Laden an der Ecke, der nur in einem Regal ein paar Geräte im Angebot hat.

Den alten Kassenbon braucht man für die Rücknahme nicht. Aber eine Rolle spielt die Größe des Gerätes: Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern muss der Händler jedes Gerät zurücknehmen - darüber nur dann, wenn ein gleichwertiges neues gekauft wird. Handys und Ladegeräte werden Verbraucher also in jedem Fall los.

Was gilt für Online-Handel?

Auch hier gilt die kostenlose Rücknahmepflicht, und zwar für alle Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Lagerfläche. Bish...


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