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»Wie im Krieg«
Keine Entschädigungsanspruch bei Loveparade-Klage
Sein Einsatz bei der Loveparade sei »wie im Krieg« gewesen, sagt ein Feuerwehrmann. Er könne nicht mehr arbeiten. Einen Anspruch auf Entschädigung sieht das Landgericht Duisburg dennoch nicht.
Für seinen Einsatz bei der Loveparade-Katastrophe vor mehr als fünf Jahren kann ein Feuerwehrmann nach Einschätzung des Duisburger Landgerichts keine Entschädigung beanspruchen. Der Richter Stefan Ulrich erklärte in dem Zivilverfahren am Dienstag, dass Schadenersatz in aller Regel nur Menschen zustehe, die von einem Unglück unmittelbar betroffen seien. Dies sei bei dem 53 Jahre alten Feuerwehrmann...
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