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Verfassungsbeschwerde gegen kirchliches Arbeitsrecht erfolglos

Karlsruhe. Die Gewerkschaft ver.di ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das kirchliche Arbeitsrecht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012 zum kirchlichen Arbeitsrecht, den sogenannten Dritten Weg, als unzulässig. Evangelische Kirche un...

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