Wenn das Ja ein Nein bedeutet

Am Sonntag stimmen die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns über die umstrittene Gerichtsreform ab

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Schweriner Justizministerium darf für ein »Nein« zum Volksentscheid werben, so das Landesverfassungsgericht. Der Urnengang zur Gerichtsreform läutet den Landtagswahlkampf 2016 ein.

Eva-Maria Kuder wollte keine Zweifel lassen: Sogar zu Versalien greift eine jüngere Presseerklärung der Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, ein für Ministerien wohl ungewöhnlicher Stil: »NEIN« steht in der Überschrift, »NEIN« heißt es noch einmal im Text.

Was die Ministerin so umtreibt, ist der am Sonntag anstehende Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern, das in dieser Legislaturperiode wohl wichtigste Vorhaben der CDU-Politikerin. Seit der Landtag mit rot-schwarzer Mehrheit beschloss, aus »demografischen« und Kostengründen bis 2017 fünf der 21 Amtsgerichte zu schließen, sechs weitere zu Außenstellen umzufunktionieren, läuft ein Bündnis aus Standesorganisationen, dem Verein »Pro Justiz« sowie den Oppositionsparteien Sturm gegen diese Pläne, die bereits umgesetzt werden. Nach einem Bürgerbegehren, das der Landtag ablehnte, entscheidet nun die Urne.

Wer gegen die Reform ist, muss am Sonntag...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.