Wenn Licht und Luft fehlen

Mietrecht: Duldung eines Umbaus am Haus

Mieter einer Wohnung müssen keine Umgestaltungen am Haus dulden, wenn Licht- und Luftzufuhr durch den Umbau beeinträchtigt werden.

Auf unzumutbare Einschränkungen in den Wohnrechten der Mieter verwies das Landgericht Heidelberg (Az. 1 S 2/15) in seiner Entscheidung.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, gestaltete eine Vermieterin den Eingangsbereich ihres Mietshauses um. Sie ließ dafür vor die ursprünglich zurückversetzte Haustür, die sich nicht mehr abschließen ließ, eine weitere Tür einbauen.

Im Eingangsbereich befinden ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.