Alkoholtherapie vor der Kündigung

LAG Mainz

Auch wiederholte unentschuldigte Fehltage berechtigen Arbeitgeber nicht immer zur Kündigung. Das gilt insbesondere für langjährige Mitarbeiter, deren Fehlzeiten auf Alkohol und aktuelle soziale Probleme zurückgehen.

Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz vom 5. Mai 2015 (Az. 7 Sa 641/14) hervor. Gerade für Alkoholkranke habe ein stabiles Arbeitsumfeld ein besonders hohes Gewicht.

Im konkreten Fall erhielt ein Staplerfah...


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