Rauchpausen am Arbeitsplatz: Zeit muss nicht bezahlt werden
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Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszeit eine bezahlte Raucherpause zu machen. Darauf verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Mitarbeiter können nur verlangen, dass sie Pausen machen dürfen, nicht aber, dass diese bezahlt werden. Dabei stehen ihnen nach dem Arbeitszeitgesetz gewisse Pausenzeiten gesetzlich zu. Wollen sie darüber hinaus Raucherpausen machen, finden viele Arbeitgeber das in Ordnung. Einen Rechtsanspruch haben Mitarbeiter auf diese zusätzlichen Pausen allerdings nicht.
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