Junge bekommt Blindengeld

Bundessozialgericht wirft bisherige Rechtsprechung über Bord

  • Timo Lindemann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die obersten deutschen Sozialrichter haben ihre bisherige Rechtsprechung zum Blindengeld über Bord geworfen. Anlass für ihre Umkehr war das Schicksal eines schwerbehinderten Jungen aus Bayern.

Jahrelang hat Jasmin Wurm gekämpft, bis das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ihrem schwerbehinderten Sohn Dustin nun Blindengeld zusprach. »Ich bin so erleichtert«, sagt die 31-Jährige aus dem bayerischen Winzbach. Ihr zehn Jahre alter Sohn kann nicht sprechen, laufen oder sehen - doch seine Laute im Gerichtssaal klingen, als freue er sich mit seiner Mutter.

Das Bundessozialgericht setzt mit seinem Urteil vom 11. August 2015 (Az. B 9 BL 1/14 R) einen Schlussstrich unter eine Regelung, die wohl kaum jemand verstehen konnte. Bisher hatten die obersten deutschen Sozialrichter gefordert, dass das Sehen deutlich stärker betroffen sein muss als andere Sinne, damit ein mehrfach behinderter Mensch Blindengeld erhält.

Diese Position gab der 9. Senat nun auf. »Dem Kläger steht Blindengeld zu«, sagte der Vorsitzende Richter. Auf die Ursache der Blindheit komme es nicht an. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, dass Blindengeld gezahlt werde, wen...


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