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Tebartz-van Elst muss für Residenz nicht zahlen

Limburg. Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum am Mittwoch mit. dpa/nd

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