Jobcenter-Telefonlisten bleiben unter Verschluss

Mainz. Jobcenter sind nicht verpflichtet, Listen mit den Durchwahlnummern ihrer Mitarbeiter zu veröffentlichen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am Donnerstag mehrere Klagen eines Hartz-IV-Empfängers gegen die Arbeitsagenturen in Mainz, Worms und Alzey zurück. Der Kläger hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe eingefordert. Die Richter urteilten jedoch, dass im vorliegenden Fall das Inte...


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