Damit Polen und Griechen nix kriegen

2+4-Vertrag, Akt I: Warum es keinen Friedensvertrag geben durfte. Von Jörg Roesler

  • Jörg Roesler
  • Lesedauer: ca. 4.5 Min.

Am 12. September 1990 versammelten sich die Außenminister der UdSSR, Frankreichs, Großbritanniens, der USA sowie der BRD und der DDR in einem renommierten Moskauer Hotel. Auch ein Staatsoberhaupt war anwesend: Michail Sergejewitsch Gorbatschow. Unterzeichnet wurde ein Abkommen mit einem umständlichen, wenig aussagekräftigen Titel: »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«. In der Publizistik wird er als »2+4-Vertrag« bezeichnet, entsprechend der Ländergruppen, die ihn ausgehandelt haben - den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges. Manche Historiker nennen das Abkommen auch »Souveränitätsvertrag«. Eigentlich hätte es schlicht und eindeutig Friedensvertrag heißen sollen. Jedenfalls war das der Begriff, der in Ost und West viereinhalb Jahrzehnte lang fiel, wenn es um eine »Suspendierung der Vorbehaltsrechte der Alliierten« und die Rückgabe voller Souveränität an Deutschland gi...


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