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Übergangsregelung: Weitere Zahlung und Einzelfallprüfung

Leserfragen nach dem Aus für das Betreuungsgeld

Nach dem richterlichen Aus für das Betreuungsgeld erreichten uns etliche Leserfragen: Wie geht es mit bereits bewilligter Zahlung weiter? Was ist mit den noch anstehenden Anträgen?

Das Bundesfamilienministerium hat auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung klargestellt, welche Familien die Leistung noch erhalten. »Niemand muss bereits erhaltene Leistungen hinsichtlich des Betreuungsgeldes zurückzahlen«, stellte Staatssekretärin Elke Ferner (SPD) in einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten klar. »Für Familien, die derzeit Betreuungsgeld beziehen, erfolgen die Auszahlungen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984593.uebergangsregelung-weitere-zahlung-und-einzelfallpruefung.html

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