Bei Pfusch keine Ansprüche

BGH zur Schwarzarbeit

Wer mit einem Handwerker vereinbart, dass keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll, hat bei Handwerkerpfusch keinen Rückzahlungsanspruch.

Wohnen im Eigentum (WiE) verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2015 (Az. VII ZR 216/14). In dem Fall erhielt ein Handwerker für einen Dachausbau einen Werklohn von 10 000 Euro ohne Umsatzsteuer....


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