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Fünf Tipps auf einen Blick

 Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag bei Arbeitsbeginn und noch vor dem Arztbesuch über den Arbeitsausfall informieren. Spätestens am vierten Tag der Erkrankung muss der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen. Was Arbeitnehmer während ihrer Krankschreibung tun dürfen, hängt vom Attest und der Empfehlung des Arztes ab. Arbeitgeber dürfen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984602.fuenf-tipps-auf-einen-blick.html

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