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Verfällt Anspruch auf Mütterrente?

Leserfrage zu den Erziehungszeiten in der Rentenversicherung

Ich habe bislang keine Erziehungszeiten für meine 1980 geborene Tochter bei der Rentenversicherung geltend gemacht. Verfällt mein Anspruch auf die Mütterrente? Mareike T., Leipzig

Ziel der seit 2014 eingeführten Mütterrente ist eine stärkere Berücksichtigung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Die Betreffenden bekommen für die Rente ein zusätzliches Jahr Kindererziehungszeit angerechnet. Bis Juli 2014 wurde nur ein Jahr berücksichtigt.Die Neuregelung führte zu einer Erhöhung der monatlichen Bruttorente von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Ost...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984605.verfaellt-anspruch-auf-muetterrente.html

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