Vorratsdatenspeicherung - nicht nur ein Handelshemmnis

EU-Kommission äußert grundsätzliche Bedenken gegen deutschen Gesetzentwurf / Deutliche Kritik von LINKE / Leutheusser-Schnarrenberger: »Geschichte des juristischen Scheiterns«

Laut EU-Kommission weist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) erhebliche Mängel auf - ihre Kritik weist auf grundsätzliche Mängel hin, auf die von Gegnern des Gesetzes schon lange hingewiesen wird.

Die EU-Kommission hat in den letzten Tagen Einwände gegen das geplante deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) geäußert, was die Verabschiedung des Gesetzes weiter verzögert. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch die Vorschrift, die VDS-Daten nur im Inland speichern zu dürfen. Die Kritik der EU-Kommission geht allerdings noch weiter, wie der Blog »netzpolitik.org« berichtet. Demnach habe die EU-Kommission noch weitere Mängel beanstandet, was insofern bemerkenswert ist, da der eigentliche Zweck der Notifikation der EU-Kommission nur lautet, festzustellen, ob durch das geplante Gesetz »Hemmnisse für den freien Warenverkehr oder für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft« entstehen.

In ihrer Stellungnahme äußert die EU-Kommission dennoch weitergehende Bedenken. So fordert sie statistische Nachweise, welche die Speicherdauern begründen, die...


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