Allein machen sie dich ein...

Gericht erlaubt das Werben für Gefangenengewerkschaft

Ein Gericht in Hamm hat entschieden, dass auch Häftlinge sich gewerkschaftlich organisieren dürfen. Auch das Werben von Mitgliedern steht den Gefängnisinsassen zu. Begründung: Die Grundrechte gelten auch im Gefängnis.

Krefeld. Häftlinge dürfen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm für eine Gefangenengewerkschaft Mitglieder werben. Die Grundrechte der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit gelten auch im Bereich des Strafvollzuges, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Zu diesen Grundrechten gehöre auch die Mitgliederwerbung.

Das Oberlandesgericht hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Krefeld auf, das der Justizvollzugsanstalt Willich Recht gegeben hatte. Di...


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