Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Entschädigung wegen zu kleiner Gefängniszelle

Karlsruhe. Gefangene in einer nur 5,25 Quadratmeter großen Gefängniszelle ohne abgetrennten Toilettenbereich unterzubringen, ist nach einem Karlsruher Urteil menschenunwürdig. Betroffene Häftlinge können dann Anspruch auf eine Geldentschädigung haben, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Im konkreten Fall bekam damit ein Häftling teilweise recht. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/984799.entschaedigung-wegen-zu-kleiner-gefaengniszelle.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.