Mit Geschmäckle

Kulturgutschutzgesetz

  • Guido Speckmann
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Sie sparten nicht mit scharfen Worten: Von »kalter Enteignung«, »einer Guillotine des deutschen Kunsthandels« war vonseiten der Kunsthändler, Galeristen und Sammler die Rede, als Mitte Juli ein unautorisierter erster Entwurf zur Novellierung des seit 1955 geltenden Kulturgutschutzgesetzes bekannt wurde. Der Künstler Georg Baselitz ließ seine Bilder aus Museen abhängen, andere erwogen dies. Der Kulturstandort Deutschland sei gefährdet, warnte der Galeristenverband. Der Anlass? Kulturstaatsministerin Monika Grütters vermeintlicher Plan, für den Verkauf von deutschem Kulturgut strengere Regeln einzuführen. So sollte jedes Werk, das über 150 000 Euro wert und älter als 50 Jahre sei, nicht ohne Weiteres ins Ausland verschafft werden. So die Mitte Juli immer wieder zitierten Kriterien aus der Vorfassung.

Nun hat am Dienstag Grütters den ersten autorisierten Referentenentwurf offiziell veröffentlicht. Demnach m...


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