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Keine Vorkasse beim Küchenkauf

Händler erfolgreich abgemahnt

Häufig verlangen Küchenhändler laut ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von den Kunden Vorkasse bei Lieferung oder Abholung, so auch das Unternehmen Dassbach-Küchen. Das aber ist nicht rechtens.

Bevor die Küche nicht korrekt eingebaut ist oder bei Selbstabholung mängelfrei übergeben wird, brauchen Kunden den Kaufpreis nicht zu bezahlen. Daher hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) das Unternehmen erfolgreich abgemahnt. Es verpflichtete sich dazu, sich nicht mehr auf die unzulässige Regelung zu berufen.Der Monteur stand wie vereinbart vor der Wohnungstür und baute einer Brandenburge...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/985225.keine-vorkasse-beim-kuechenkauf.html

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