BGH zu verspäteter Wohnungsübergabe

Werden Wohnungen zwei Jahre verspätet übergeben, haben Erwerber Anspruch auf eine Entschädigung, so der Bauherren-Schutzbund (BSB).

Verzögert sich die Fertigstellung einer gekauften Wohnung und wird sie Erwerbern verspätet übergeben, haben diese unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Der BGH (Urteil vom 20. Februar 2014, Az. VII ZR 172/13) bejahte den Anspruch einer Erwerberfam...


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