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Temperaturregler gehört dazu

Heizung

Kann die Heizung einer Mietwohnung nur von der Nachbarwohnung aus bedient werden, so hat der Mieter Anspruch darauf, dass der Vermieter seine Wohnung mit einem eigenen Heizungsregler nachrüstet.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, lebt eine Frau in einer Mietwohnung mit einer Sammelheizung. Im Mietvertrag ist festgehalten, dass diese Heizung in der Heizperiode von Oktober bis April in sämtlichen Mieträumen eine angemessene Temperatur von etwa 21 Grad halten sollte. Die Mieterin stellte jedoch fest, dass es in ihrer Wohnung deutlich kälter war...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/985237.temperaturregler-gehoert-dazu.html

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