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Antrag auf Wechsel in Teilzeit auch per E-Mail möglich

+++ Zahlen & Fakten +++ Tipps & Trends +++

Wenn Beschäftigte von Vollzeit in Teilzeit wechseln wollen, reicht es aus, den Antrag per E-Mail an den Arbeitgeber zu senden. Entscheidend ist nicht die Form - ob auf Papier oder elektronisch -, sondern dass der Wille darin so klar und konkret zum Ausdruck kommt, dass der Arbeitgeber den Antrag mit einem einfachen Ja annehmen kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/985239.antrag-auf-wechsel-in-teilzeit-auch-per-e-mail-moeglich.html

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