Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Betreuungskräfte mit Pflegemindestlohn
Berlin. Betreuungskräfte in der Altenpflege erhalten von Oktober an den Mindestlohn der Pflegebranche, der höher ist als der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege teilte am Dienstag in Berlin mit, im Westen Deutschlands würden dann 9,40 Euro pro Stunde gezahlt, im Osten 8,65 Euro. Bis 2017 steigt der Pflegemindestlohn schrittweise auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/985406.betreuungskraefte-mit-pflegemindestlohn.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.