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Willensakt statt Zeugungsakt

Karlsruher Richter urteilen: Unfruchtbarer muss Unterhalt zahlen

Zeugungsunfähige Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für ein so gezeugtes Kind zahlen - egal ob sie verheiratet sind oder nicht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/985505.willensakt-statt-zeugungsakt.html

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