Ende der Schonfrist für Ost-Datschen

Auslaufen des Kündigungsschutzes / Pächter in bebaubaren und touristisch attraktiven Gebieten müssen nun mit Kündigung rechnen / Linken-Minister Markov: Übergangsregelungen waren misslungen

  • Gudrun Janicke
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Berlin. Der spezielle Kündigungsschutz für ostdeutsche Datschen-Grundstücke ist bald Vergangenheit. Am 3. Oktober läuft nach mehrmaliger Verlängerung das Gesetz aus. Eine Kündigung der nach DDR-Recht geschlossenen Pachtverträge ist dann grundsätzlich möglich. Bislang waren sie nahezu unkündbar. Nun müssen aber keine besonderen Gründe mehr vorliegen. Der Sprecher des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Holger Becker, rechnet nicht mit einer flächendeckenden Kündigungswelle. »Zahlen zu Betroffenen sind aber schwer zu ermitteln«, sagt er.

Brandenburg wollte mit einer Bundesratsinitiative eine weitere Verlängerung der Kündigungsfrist um drei Jahre erreichen. Den zu DDR-Zeiten geschaffenen grünen Oasen sollte eine Atempause verschafft werden. Der Bundestag stimmte im März jedoch mit der Mehrheit der großen Koalition gegen den Gesetzentwurf.

Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke) hätte sich eine Verlängerung d...


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