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Vermietung über »Airbnb«: Wohnungskündigung

Wohnungsvermietung

Mieter dürfen ihre Wohnung nicht ohne Erlaubnis des Vermieters an Touristen weitervermieten. Bietet ein Mieter seine Wohnung trotz bereits erfolgter Abmahnung weiter auf dem Portal »Airbnb« an, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung seines Mietvertrages berechtigt.

Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Berlin mit Urteil vom 3. Februar 2015 (Az. 67 T 29/15), wie die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert. Zum Hintergrund: Wer als Mieter seine Wohnung zeitweise nicht nutzt und sie an Touristen als Ferienwohnung weitervermieten will, benötigt dafür die vorherige Erlaubnis seines Vermieters. Ansonsten handelt es sich um eine unbefugte Gebrauchsüberla...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986019.vermietung-ueber-airbnb-wohnungskuendigung.html

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