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Völkerstrafrecht künftig lieber ohne «uns»?

Stuttgarter Urteil gegen zwei ruandische Top-Terroristen wirft viele Fragen auf

Ende September ging in Stuttgart das erste Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland zu Ende. Mit Lob und Kritik. Sogar der Richter selbst stellte es indirekt in Frage.

Zwar hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart am 320. Verhandlungstag eines mehr als vierjährigen Prozesses zwei ruandische Staatsbürger, die seit den 80er Jahren unbehelligt im Musterländle lebten, wegen «Rädelsführerschaft» in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu langen Haftstrafen verurteilt. Doch der Anklage der Bundesanwaltschaft, die den Chefs der im Osten Kongos ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986591.voelkerstrafrecht-kuenftig-lieber-ohne-uns.html

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