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Müssen beim Kuchenbasar Auslöser von Allergien benannt werden?

Verbraucherzentrale Thüringen zur verpflichtenden Allergenkennzeichnung

Seit Ende 2014 müssen auch bei unverpackt verkauften Lebensmitteln die 14 wichtigsten Zutaten, die als Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten bekannt sind, angegeben werden. Dies kann in Deutschland schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Soll dies mündlich erfolgen, muss in der Verkaufsstelle auf diese Möglichkeit schriftlich hingewiesen werden, zum Beispiel durch ein Schild. Zu...

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