Wann das Maß voll ist

Beleidigung des Vermieters

Das Schutzbedürfnis des Mieters an seinem Lebensraum ist hoch. Aber schlechtes Benehmen hat Grenzen.

Benimmt sich ein Mieter schlecht, hat der Vermieter dennoch keine Möglichkeit, sich aus dem Mietvertrag zu lösen. Er wird in der Regel zunächst eine Abmahnung erteilen und die Beendigung des Mietvertrages im Wiederholungsfalle in Aussicht stellen müssen.

Die AG Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) zeigt an einer Entscheidung des Amtsgerichts Münche...


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