Unfall auf Umweg zur Arbeit

Arbeitsunfall oder nicht?

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Wenn ein Beschäftigter auf einem Umweg von oder zur Arbeitsstelle verunglückt, ist es nach einer Gerichtsentscheidung in der Regel ein Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Ziel festgehalten und die Strecke nur unwesentlich verlängert werde.

Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt wertete mit Urteil vom 1. September 2015 (Az. L 3 U 118/13) den Verkehrsunfall auf dem Umweg zur Arbeit grundsätzlich als Arbeitsunfall, so dass die Berufsgenossenschaft zahlen muss.

Im verhandelten Fall hatte ein Lagerist 2011 auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall verursacht, weil er verkehrswidrig wenden wollte. Der Unfallort lag nicht auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Der Mann hatte angegeben, wegen eines Staus eine andere Route gewählt und sich bei schwierigen Licht- und Wetterverhältnissen verfahren zu haben. Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt. Für den Umweg habe es keine Gründe gegeben.

Das Landessozialgericht sah dies anders. Es bestünden keine Zweifel daran, dass der Beschäftigte unveränder...


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