Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Selbstnutzung schützt in aller Regel vor Anrechnung

Hartz IV und Wohneigentum

Sozialleistungen für Hartz IV sind steuerfinanziert. Deshalb prüft das Amt die Bedürftigkeit des Antragstellers. Der Hartz-IV-Empfänger muss Einkommen und Vermögen offenlegen. Dazu dazu zählt auch Wohneigentum.

Selbst genutzte Hausgrundstücke oder Eigentumswohnungen von angemessener Größe sind jedoch in aller Regel von der Anrechnung ausgeschlossen. Darüber informiert der Verband der Privaten Bausparkassen. Doch was bedeutet in diesem Zusammenhang »angemessen«? Die Rechtsprechung hat den Begriff näher bestimmt und eine Orientierung gegeben, wann Wohneigentum anrechnungsfrei bleiben soll: Einfamilienhäuse...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/986813.selbstnutzung-schuetzt-in-aller-regel-vor-anrechnung.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.